Erbrecht

Erbrecht

Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Gestaltung im Bereich des Erbrechts. Denn unnötige Steuerzahlungen, Zwistigkeiten in der Familie und Unkenntnis der Rechtslage sollten Ihren wohlverdienten Lebensabend nicht belasten.

Wir sind mit einer Vielzahl von vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten vertraut und in der Lage, Ihre Wünsche angemessen umzusetzen. Wir beraten und helfen bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen, unterstützen Sie bei der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung, überprüfen die eingehenden Steuerbescheide und unterstützen Sie in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Ebenso stehen wir Ihnen beratend und vertretend zur Seite, wenn es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Testamentsanfechtung oder andere erbrechtliche Fragestellungen geht.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Gerne begrüßen wir Sie zu einer persönlichen Besprechung Ihres Anliegens in der Kanzlei Strohmeier & Collegen.

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