Immobilienrecht

Immobilienrecht

Sie planen den Erwerb oder den Verkauf einer Immobilie? Wir beraten und vertreten Sie gerne.

Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich umfasst die Konzeption und Abwicklung von Grundstücksverträgen. Wir begleiten Sie in der Planungsphase und übernehmen auf Wunsch die Vertretung von der Vertragsverhandlung bis zum Vertragsabschluss. Ebenso liegt die abschließende Abwicklung der Verträge bzw. deren Überwachung bei uns in erfahrenen Händen. Werden vermietete Immobilien erworben, prüfen wir bestehende und vom Erwerber zu übernehmende Objektverwaltungs- und Nutzungsverträge. Wir beraten Sie bei der Neukonzeption dieser Verträge und deren fortlaufender rechtlicher Betreuung.

Die mit diesem Bereich eng verbundenen Fragen des Maklerrechts sind uns aufgrund jahrzehntelanger Tätigkeit vertraut und wir verfügen über ein umfangreiches Know-how.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Gerne begrüßen wir Sie zu einer persönlichen Besprechung Ihres Anliegens in der Kanzlei Strohmeier & Collegen.

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